Gesellschaftliche Veränderungen stellen neue Herausforderungen an die Unternehmen der Immobilienbranche. Der erwartete demographische Wandel schafft neue Herausforderungen. Hinzu gilt es der seit Jahren zu beobachten Stadtflucht zu begegnen. Besonders der Personenkreis aus der Altersgruppe 60 + zieht verstärkt in vermeintlich gut versorgte Gebiete, die eben nun mal in den Ballungsgebieten vermutet werden.
Diese Entwicklung stellt besondere Anforderung an den „Ländlichen Raum“ um dem entgegen zu wirken. Die entscheidende Frage an die Zukunft heißt jedoch nicht unbedingt „Groß gegen Klein“ sondern vielmehr „Gut gegen schlecht“. Das heißt nicht, dass der ländliche Raum keine, oder nur geringe Chancen hat, seine Bewohner in seinen Gemeinden zu halten. Es kommt vielmehr darauf an, sich den Aufgaben der Zukunft, die eine Abwanderung verhindern können, rechtzeitig zu stellen.
Worauf kommt es an, in der Zukunft zu den Gemeinden zu gehören, die auch dann bestehen können, wenn die Bevölkerung wenige und gleichzeitig älter wird?
Eines der Hauptaufgaben ist die Bereitstellung von altersgerechten Wohnangeboten. Rd. 25 % der Einwohner in Wohngemeinde des ländlichen Raumes sind heute älter als 60 Jahre. Die Tendenz ist steigend. Auch Einwanderungstendenzen können diese Entwicklung nach Berechnungen der statistischen Ämter des Bundes und der Länder nicht aufhalten.
Welche Anforderungen sind an altersgerechten Wohnraum zu stellen?
Die wichtigste Maßnahme ist die Schaffung einer ausreichenden und altersgerechten Infrastruktur. Hierzu zählen eine gute ärztliche Versorgung, gut erreichbare Einkaufsmöglichkeiten, Verkehrsanbindungen und Einrichtungen der täglichen Lebensgestaltung für alle Altersgruppen innerhalb des Gemeindegebietes.
Auf die Mitgestaltung dieser Zukunftsaufgaben haben wir uns eingestellt und können auf eine Vielzahl wichtiger Zukunftsprojekte verweisen, die wir in den vergangenen Jahren entwickelt und realisiert haben. Besonders hervorzuheben ist hier die Entwicklung des als „Resser-Modell“ bundesweit bekanntgewordenen Lebensmittelmarktes unterhalb der Grenze der Großflächigkeit in der Betriebsform als Vollsortimenter. Dieser Markt stellt gerade für den ländlichen Raum ein wichtiges Entwicklungselement dar, ist er doch in der Lage, Gemeinden ab >2.000 Einwohner mit einem Vollsortimenter, den der etablierte Handel (EDEKA/REWE u. A.) derzeit nicht anbietet, zu versorgen. Unter dem Link Resser-Modellfinden Sie nähere Einzelheiten.
Eine Variante zum „Resser-Modell“ stellt der Inklusionsmarkt dar.
Inklusion ist neben den Anforderungen des Demografischen Wandels eine weitere Zukunftsaufgabe, die hohe Anforderungen an alle Bereiche der Gesellschaft stellt. Wie bereits im Schulwesen und anderen öffentlichen Einrichtungen als Pflichtaufgabe verankert, wird das im Verfahren befindliche Bundesteilhabegesetzt weitere Anforderungen an die Gesellschaft stellen. Eine dieser Anforderungen kann der inklusionsfähige Einkaufsmarkt, kurz Inklusionsmarkt genannt, erfüllen. Der Inklusionsmarkt erfüllt alle Voraussetzungen an die Anforderungen des zukünftigen Bundesteilhabegesetzes, das 2017 in Kraft treten soll.
Wir beraten Gemeinden und die Mitglieder der Sozialvorsorge zu Fragen des Inklusionsmarktes im Rahmen des Konzeptes des Resser-Modells. Unsere langjährige Erfahrung bei der Entwicklung und Realisierung von Märkten aller Größenordnungen steht den Verantwortlichen aus Politik, Verwaltung sowie den Trägern der sozialen Versorgung zur Seite